Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken - ist
grundsätzlich ein Zusatzrisiko, das nur in Verbindung mit anderen
Rechtsschutzpaketen
versicherbar ist -
Als Mieter oder Eigentümer einer
selbstgenutzten Wohneinheit (Wohnung oder Einfamilienhaus)
ist man unter
Umständen gezwungen, Streitigkeiten auszufechten um seine Rechte wahrzunehmen -
außergerichtlich wie gerichtlich. Unser Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
(§ 29 ARB)
hilft Ihnen dabei. (Die Wartezeit beträgt 3 Monate.)