Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken 



Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken - ist
grundsätzlich ein Zusatzrisiko, das nur in Verbindung mit anderen Rechtsschutzpaketen
versicherbar ist -

Als Mieter oder Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit (Wohnung oder Einfamilienhaus)
ist man unter Umständen gezwungen, Streitigkeiten auszufechten um seine Rechte wahrzunehmen -
außergerichtlich wie gerichtlich. Unser Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 29 ARB)
hilft Ihnen dabei. (Die Wartezeit beträgt 3 Monate.)