Berufsunfähigkeitsversicherung 



Im Rahmen des Rentenreformgesetzes ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für
alle nach dem 01.01.1961 geborenen durch ein abgestuftes System einer Erwerbs-
unfähigkeits-bzw. Erwerbsminderung ersetzt worden.
Dadurch ist eine Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit nur noch
eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden.Um Ihren Lebensstandard aufrecht
zu erhalten, bietet Ihnen die BU oder BUZ eine entsprechende Absicherung.