Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Rahmen des Rentenreformgesetzes ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für
alle nach dem 01.01.1961 geborenen durch ein abgestuftes System einer Erwerbs-
unfähigkeits-bzw. Erwerbsminderung ersetzt worden.
Dadurch ist eine Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit nur noch
eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden.Um Ihren Lebensstandard aufrecht
zu erhalten, bietet Ihnen die BU oder BUZ eine entsprechende Absicherung.
- Einschluß BU-Rente über 100% möglich
- Leistungsstaffel I - Rentenbezug ab 50% BU
Leistungsstaffel II - Rentenzahlung ab 25%/75% BU + volle Beitragsbefreiung
- Sofortige BU-Rentenleistung
- Rückwirkende Rentenzahlung
- Keine Befolgung ärztlicher Anordnungen
- Verzicht auf Verweisungsrecht bei bestimmten Berufsgruppen
- keine abstrakte Verweisbarkeit
- Dynamik-Weiterführung der Hauptversicherung
im BU-Leistungsfall auf Wunsch
- Keine Kürzung der vertraglich vereinbarten BU-Rente